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Eine Erkältung zwingt vielleicht nur für ein paar Tage ins Bett. Doch was, wenn eine ernstere Erkrankung Wochen oder Monate dauert? Während der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen das volle Gehalt weiterzahlt, wird es danach für viele eng: Das Krankengeld der gesetzlichen Kasse deckt längst nicht das gewohnte Einkommen. Für privat Versicherte wird es sogar noch riskanter, da oft gar keine Lohnersatzleistung vorgesehen ist. Hier kann Krankentagegeld den entscheidenden Unterschied machen – damit finanzielle Sorgen keine zusätzliche Belastung werden.

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Lohnlücke vermeiden

Das Krankengeld der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung liegt bei rund 70 % des Bruttolohns, maximal jedoch 90 % des bisherigen Nettogehalts. Besonders für Gutverdiener entsteht so schnell eine finanzielle Lücke von mehreren hundert Euro im Monat. Wer privat krankenversichert ist, muss sich in der Regel ohnehin selbst um eine Lohnersatzleistung kümmern. Eine Krankentagegeld-Versicherung fängt diese Lücke auf und zahlt täglich eine vereinbarte Summe – zum Beispiel 50 Euro – solange die Krankschreibung andauert.

Infografik: Krankentagegeld

Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll?

  • Gutverdiener in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung: Hier ist die Lücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Netto besonders groß.
  • Selbstständige und Freiberufler: Wer krank ist, kann oft kein Einkommen erzielen – Krankentagegeld sichert laufende Kosten wie Miete oder Kredite.
  • Privatversicherte: Hier fehlen oft gesetzliche Lohnersatzleistungen, Krankentagegeld füllt die Lücke komplett.
  • Familien mit finanziellen Verpflichtungen: Hohe Fixkosten lassen wenig Spielraum – Krankentagegeld bringt Planungssicherheit.

Worauf ist beim Abschluss zu achten?

Vor dem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung lohnt sich ein genauer Blick auf folgende Punkte:

  • Höhe des Tagessatzes: Der Tagessatz sollte so gewählt werden, dass zusammen mit Krankengeld (sofern vorhanden) das Nettoeinkommen gedeckt ist.
  • Wartezeiten: Viele Versicherer leisten erst nach einer Frist von z. B. drei Monaten nach Vertragsabschluss. Bei Unfällen verzichten manche Tarife auf diese Wartezeit.
  • Leistungsbeginn: Gesetzlich Versicherte benötigen meist erst ab der siebten Krankheitswoche Zahlungen. Selbstständige können oft schon früher eine Leistung vereinbaren.
  • Dynamik: Eine Dynamik sorgt dafür, dass sich der versicherte Betrag automatisch an steigende Einkommen anpasst.
  • Ausschlüsse prüfen: Manche Tarife schließen psychische Erkrankungen oder bestimmte Ursachen aus.
  • Verzicht auf ordentliche Kündigung durch den Versicherer: Damit der Schutz auch bei längerer Krankheit bestehen bleibt.

Häufige Kundenfragen

Zahlt Krankentagegeld auch bei einer kurzen Erkältung?
Nicht unbedingt. Bei gesetzlich Versicherten springt die Versicherung erst nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein. Selbstständige können jedoch Tarife wählen, die früher leisten – zum Beispiel schon ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein, Krankentagegeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es kann den Steuersatz für andere Einkünfte leicht erhöhen. Bei längeren Krankheitszeiten kann sich das spürbar auswirken.

Kann der Tagessatz später angepasst werden?
Ja, viele Versicherer erlauben Erhöhungen des Tagessatzes, etwa nach Gehaltssteigerungen. Allerdings kann dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich werden. Besser ist es, gleich eine Dynamik zu vereinbaren.

Was ist der Unterschied zum Krankenhaustagegeld?
Krankenhaustagegeld zahlt eine feste Summe pro Tag im Krankenhaus – unabhängig vom Verdienstausfall. Krankentagegeld dagegen sichert das Einkommen bei Krankheit und schützt vor Einkommensverlust.

Krankheit bedeutet oft nicht nur gesundheitliche Belastung, sondern auch finanzielle. Wer ein Krankentagegeld abschließt, kann sich im Ernstfall auf eine stabile Einnahme verlassen und die Zeit der Genesung wirklich zur Erholung nutzen – ohne Sorgen ums Geld.

 

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