Dramatischer wird es, wenn Personen zu Schaden kommen. Dabei muss es nicht der Biss ins Bein sein. Beim Freilauf im Wald kreuzt das Tier einen Radfahrer, der daraufhin schwer stürzt. Für die Behandlungskosten kommt der Hundebesitzer auf, ebenso wie für den anschließenden Verdienstausfall.
Hundehalterhaftpflicht schützt Besitzer
Hundebesitzer haften auch dann, wenn ihr Tier unverschuldet einen Schaden verursacht. Wenn es sich beispielsweise selbst durch einen lauten Knall erschrickt, sich daraufhin von der Leine reißt und über die Kreuzung in der Innenstadt jagt. Der Sachschaden einer Massenkarambolage geht dann schnell in die Zehntausende, Personenschäden mal außen vor.
In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht derzeit eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. In anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur bei bestimmten Rassen. Empfehlenswert ist sie unabhängig der gesetzlichen Pflicht für jede Rasse. Personen-, Sach- und Vermögensschaden sind oft in Millionenhöhe versichert und schützen Besitzer vor Ansprüchen, die sie ohne Versicherung aus dem Privatvermögen zahlen müssten.
Wichtige Leistungen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung:
- Personenschäden (Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Biss)
- Vermögensschäden (Verdienstausfall)
- Sachschäden (beschädigtes Mobiliar oder Eigentum anderer)
- Führen ohne Leinenzwang
- Führen ohne Maulkorb
- Ungewollte Deckakte (z.B. Kosten für den Wurf oder Abtreibung)
- Welpenschutz bei Hündinnen
- Hüten durch Hundesitter