Dabei hat sich mittlerweile eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeit etabliert, die Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum (meist für mindestens sechs Monate) verliert bzw. nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder eine dauerhafte Einschränkung der Sinne wie Hören, Sprechen oder Sehen.
Beispiele wichtiger Grundfähigkeiten

Dabei ist es egal, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall ausgelöst wurde. Bei ärztlicher Diagnose wird die Rente gezahlt. Ebenso kann der Versicherte auch weiterhin seinem Beruf nachgehen, sofern es die Einschränkungen zulassen. Die Grundfähigkeitsrente wird weitergezahlt.
Durch die konkreten Leistungsauslöser und die Unabhängigkeit der Ursache ist der Grundfähigkeitsschutz ein sehr transparentes und flexibles Produkt für die Absicherung der Arbeitskraft.