Au Pair-Versicherung

SICHERHEIT & LEBENSQUALITÄT

 

ALTERSVORSORGE

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!

Der Neuwagen wird, ohne groß darüber nachzudenken, ganz selbstverständlich in Watte gepackt – Vollkasko, mindestens zwei Jahre. Auch das neue Smartphone bekommt meist direkt beim Kauf einen Bumper, Panzerfolie oder eine Neuwertversicherung. Diese Schutzmaßnahmen sind richtig, denn es handelt sich jeweils um wertvolle und wichtige Dinge im Leben. Doch ein weniger greifbarer Wert wird häufig nicht abgesichert. Dabei ist er im Schadenfall nicht ersetzbar und Motor des gesamten Lebensstandards. Die Rede ist von der eigenen Arbeitskraft.

Das eigene Einkommen überschreitet im Laufe des Arbeitslebens in fast jedem Beruf die 1-Million-Euro-Grenze. Bis zur Rente steckt bei jedem Erwerbstätigen daher ein Wert in der eigenen Arbeitskraft, der die meisten materiellen Dinge des Lebens locker überschreitet. Doch nicht jeder kann seinen Beruf durchgängig bis zur Rente ausüben. Laut Statistiken wird jeder vierte Erwerbstätige berufsunfähig (BU) und ist gezwungen, seinen Beruf wegen dauerhafter Erkrankung oder in Folge eines Unfalls frühzeitig aufzugeben. Dennoch vernachlässigen viele Menschen diesen wichtigen Schutz und setzen sich und ihre Angehörigen einem hohen finanziellen Risiko aus. Oftmals auch aus Unwissenheit über Risiken, gesetzliche Leistungen und private Optionen, das Risiko einfach abzusichern:

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Irrtum #1: Der Staat leistet genug, falls ich BU werde

Falsch. Alle nach 1961 Geborenen haben lediglich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die entspricht in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts und wird auch nur an diejenigen voll ausgezahlt, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.

Irrtum #2: In meinem (Büro-)Job kann mir nichts passieren

Viele Menschen denken, dass nur körperlich schwer arbeitende Menschen vom BU-Risiko betroffen sind. Doch der Hauptgrund für BU sind seit Jahren psychische Erkrankungen, gefolgt von Krebs. Beide Gründe können völlig unabhängig vom Beruf auftreten. Auch dauerhafte Schäden am Skelett oder dem Bewegungsapparat können Menschen betreffen, die überwiegend im Büro – damit überwiegend sitzend und bewegungsarm – arbeiten.

Irrtum #3: Eine BU-Versicherung ist viel zu teuer

Die Beitragshöhe einer Berufs­unfähig­keitsversicherung hängt von vielen Faktoren ab. In jedem Fall ist es ratsam, in jungen Jahren das Thema anzugehen. Dann ist der Gesundheitszustand meist tadellos und ein junges Einstiegsalter sichert dauerhaft niedrige Beiträge. Die BU-Rente kann bei späteren Karrieresprüngen oder anderen Ereignissen, die den Lebensstandard beeinflussen (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf), durch eine Nachversicherungsgarantie erhöht werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ermöglicht einen frühen Start des BU-Schutzes mit niedrigen Beiträgen. Und wie bei allen Dingen sollte vor allem auch der Wert, den eine solche Absicherung hat, berücksichtigt werden.

Irrtum #4: Mit Vorerkrankungen bekommt man keinen Einkommensschutz

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, das Einkommen abzusichern. Die Versicherer haben in der Vergangenheit neue Lösungen geschaffen, die auch bei Vorerkrankungen oder geringerem Budget einen starken Einkommensschutz ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise die Grundfähigkeitsversicherung, Dread Disease (Schwe­re Krank­hei­ten) oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Der Schutz des Einkommens schafft finanzielle Planungssicherheit bis zur Rente und ist eines der wichtigsten Sicherungsnetze für die gesamte Familie. Die Möglichkeiten sind vielseitig und je früher (und gesünder) mit der Arbeitskraftabsicherung begonnen werden kann, desto geringer sind die Beträge. 

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Was Au-pairs beachten sollten

Au-Pair

Semester- oder Schulferien dienen derzeit vielen jungen Menschen dazu, ihren nächsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Oft geht es dabei auch um längere Zeiträume im Ausland. Beispielsweise als Au-pair. Solche Langzeit-Auslandsaufenthalte erfordern auch immer besondere Vorkehrungen bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes.

Am wichtigsten sind hier die Auslandskranken- und Reiseversicherung. Spezielle Au-pair-Versicherungen umfassen zusätzlich Haft­pflichtschäden, beispielsweise den Schlüsselverlust bei der Gastfamilie oder Beschädigungen am Haus und Eigentum der aufnehmenden Familie.

WEITERLESEN

Schutz als Au-pair – darauf sollten Sie achten

  • Auslandskrankenversicherung – die wichtigste Police bei längeren Auslandsreisen, da die gesetzlichen Kassen hier nur teilweise für die hohen Kosten von Gesundheitsbehandlungen im Ausland aufkommen
  • Wechsel der Gastfamilie – die Reiseversicherung kann bestehen bleiben
  • Reisehaftpflicht – schließt z.B. Schäden im Haushalt der Gastfamilie ein
  • Heimaturlaub – lässt sich mitver­sichern, wenn der Urlaub zu Hause verbracht werden will
  • Anschlusstrip – geht es nach der Au-pair-Zeit noch weiter, kann der Reiseschutz bestehen bleiben
  • Spezielle Au-pair-Tarife sind oft altersgebunden (z.B. Abschluss vor dem 35. Geburtstag)
  • Reiseunfall & Reisegepäck – sollten mitversichert sein
  • Reiserücktritt & -abbruch – Kosten für Abbruch oder Nichtantritt der Reise (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen) können erstattet werden

Pflichten als Gastfamilie

Nehmen Sie selbst als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland bei Ihnen auf? Dann sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Vor allem bei Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Gasteltern ihr „Familienmitglied auf Zeit“ ver­sichern und die Kosten dafür übernehmen. Bei Gästen aus dem EU-Ausland sollte vorab geklärt werden, wie deren Versicherungsumfang für Deutschland gestaltet ist. Genügt dieser nicht, sind Gasteltern wiederum in der Pflicht.

Au-pair im Ausland oder selbst Gastfamilie?

Dann sollten ein paar Versicherungsfragen geklärt sein

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