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![]() KURZ ERKLÄRT
Ärzte Haftpflichtversicherung AngestelltAls angestellter Arzt besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, anders als bei freiberuflich tätigen Ärzten. Dennoch ist eine private Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da der Versicherungsschutz des Krankenhauses oft begrenzt ist und Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit auf den Arzt zurückfallen können. Die private Haftpflicht sichert Sie umfassend ab – inklusive Nachhaftung für Ansprüche nach Versicherungsende und Vordeckung für frühere Fälle – und schützt auch bei Nebentätigkeiten wie Notarztdiensten oder Erste-Hilfe-Leistungen. So sind Sie vor finanziellen Folgen möglicher Behandlungsfehler bestmöglich geschützt.
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Wir laden Sie herzlich ein, einen Termin für eine individuelle & digitale Beratung mit uns zu vereinbaren. Dabei nehmen wir uns Zeit, um Ihre persönliche Situation genau zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen die passenden Versicherungslösungen zu finden. Unsere Beratung erfolgt kompetent, unabhängig - ganz bequem und flexibel über digitale Kanäle. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch 0699104951466 oder per E-Mail office@mts-versicherungswelt.at, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich beraten zu dürfen.
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