Der Bedarfsausweis hingegen ist detaillierter und basiert auf dem theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Hierbei werden die baulichen Eigenschaften des Hauses, wie die Dämmung, Fenster und Heizungsanlage, sowie die klimatischen Bedingungen berücksichtigt. Ein Fachmann führt eine genaue Analyse durch und berechnet den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ist daher in der Regel aussagekräftiger, allerdings auch mit höheren Kosten verbunden.
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Käufer oder Mieter haben das Recht, den Energieausweis einzusehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Der Ausweis zeigt auf einer Farbskala von Grün bis Rot, wie energieeffizient das Gebäude ist und gibt so einen ersten Eindruck über die zu erwartenden Energiekosten.
Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig. Für denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern ist er allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Immobilienbesitzer sollten darauf achten, den Energieausweis rechtzeitig zu erneuern, um bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung vorbereitet zu sein.
Die Erstellung eines Energieausweises kann durch zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure erfolgen. Für den Verbrauchsausweis reicht es oft aus, die benötigten Verbrauchsdaten an einen entsprechenden Dienstleister zu übermitteln. Für den Bedarfsausweis ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, um die baulichen Gegebenheiten genau zu erfassen.
Ein Energieausweis hilft dabei, die energetische Qualität eines Gebäudes transparent zu machen und ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung einer Immobilie. Er unterstützt potenzielle Käufer oder Mieter dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu planen.