Unterbrechungs- oder Ausfallversicherung?In einem solchen Fall springt die Betriebsunterbrechungs- oder die Betriebsausfallversicherung ein. Sie übernimmt Ausgaben für Löhne, Gehälter und Mieten und ersetzt entgangene Gewinne. Auch Leistungen zur Wiederaufnahme des Betriebs sind in den meisten Policen enthalten. Doch Achtung: Ob eine Betriebsunterbrechungs- oder eine Betriebsausfall-Versicherung zum Tragen kommt, hängt von den Ursachen ab, die zum Betriebsstillstand geführt haben.Weiterlesen„Kann beispielsweise eine Ärztin ihre Einzelpraxis wegen einer langwierigen Erkrankung nicht fortführen oder fällt sie wegen eines Unfalls aus, ist sie mit einer Praxisausfall-Police, einer Variante der Betriebsausfallversicherung, geschützt“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter-Versicherung. „Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung fließen dagegen, wenn der Betrieb wegen Sachschäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser nicht fortgesetzt werden kann.“ Klein, mittel, groß – die drei Varianten der BU-VersicherungDas passiert zum Beispiel oft, wenn wichtige Maschinen beschädigt werden. Deshalb lassen sich viele Maschinenbruchversicherungen durch einen Zusatzbaustein ergänzen, der vor Betriebsunterbrechungen (BU) aufgrund eines Maschinenschadens schützt. Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung Teil eines Basisvertrages, spricht man auch von der kleinen BU-Variante. Die mittlere und große Variante kommen dagegen als eigenständige Policen daher. Der Unterschied liegt vor allem in der Höhe der Deckungssumme und im Versicherungsumfang. Wir beraten Sie gerne, welche Form der BU-Versicherung speziell für Sie in Frage kommt. |