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![]() Kurz erklärt:
ÄRZTE-RECHTSCHUTZ
Ein*e angestellte*r Ärzt*in hat einen anderen Anspruch an eine Rechtsschutzversicherung als ein*e freiberuflich tätige*r Ärzt*in. Das sollte sich auch in Ihrer Versicherung widerspiegeln. So ist ein*e Ärzt*in, die beispielsweise in einem Krankenhaus arbeitet anderen Risiken ausgesetzt als ein*e freiberuflich Tätige*r mit eigener Ordination und Personal. Um individuell auf die Bedürfnisse unserer Kund*innen einzugehen und die Interessen von angestellt und freiberuflich Tätigen gleichermaßen zu vertreten, bieten wir die Ärzteservice Rechtsschutzversicherung in den Ausführungen „Angestellt“ und „Freiberuflich“ an.
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