Die Haftpflichtversicherung schützt den Arzt bzw. die Ärztin vor der finanziellen Inanspruchnahme durch Dritte, das sind im wesentlichen Patienten. Außerdem kommt es immer wieder zu Regressen, zum Beispiel von Krankenanstalten, wenn sich herausstellt, dass aufgrund von Behandlungsfehlern Folgebehandlungen erforderlich wurden. Diese werden dann zum Beispiel vonseiten des leistungserbringenden Sozialversicherers vom Behandler oder dessen Haftpflichtversicherung rückgefordert.
Welche Vorteile bringt die Ärzteservice Haftpflichtversicherung mit sich?




