direkt zum Seiteninhalt
Pflegekostenversicherung

 

   

PRIVATKUNDENBEREICH

  PRIVATKUNDENBEREICH || ALTERSVORSORGE || AUTO & FAHREN || EXISTENZSICHERUNG ||HAFTUNG & RECHT||  GESUND & FIT || LEBENSVERSICHERUNG || KINDERVORSORGE || PFLEGEVORSORGE || SACHVERSICHERUNG V || TIERVERSICHERUNG 
Sind Menschen mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, gelten sie als pflegebedürftig. Damit erfüllen sie bereits die erste Voraussetzung, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung zu erhalten. Bei der Krankenkasse kann der entsprechende Antrag gestellt werden. Je nach dem, welchen Pflegegrad der Betroffene von einem dann beauftragten Gutachter, zum Beispiel des Medizinischen Dienstes, erhält, fällt die Höhe der Leistungen aus. Dabei orientieren sich die fünf Pflegegrade nach der Schwe­re der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 sind die Beeinträchtigungen gering; im Pflegegrad 5 handelt es sich um schwerste Beeinträchtigungen, die auch eine besondere Herausforderung an das Pflegepersonal stellen..    MTS-Versicherungswelt, bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell – stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir moderne digitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.

______________________________________________________________________________________________________
Rückruf SchadenmeldungMTS-APPZurück