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Anhängerversicherung

SICHERHEIT &
LEBENSQUALITÄT

 

 

 

     

ANHÄNGERVERSICHERUNGEN

Zulassungspflichtige Hänger brauchen eine Anhängerversicherung.Genauso wie Ihr Auto braucht auch Ihr Anhänger mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Nur zulassungsfreie Hänger sind über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haft­pflicht (z.B. einachsige Kleinanhänger, Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren, Anhänger hinter Krafträdern). Wenn Sie Ihren Anhänger nur privat einsetzen, zahlen Sie deutlich weniger Versicherungsbeitrag als bei gewerblicher Nutzung.
Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz abDie Anhängerhaftpflicht ist kostengünstig, da Schäden im Zugbetrieb in der Regel von der Haft­pflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden. Für hochwertige Anhänger kann sich zusätzlich ein Kaskoschutz lohnen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag.Auch fest mit dem Hänger verbundenes Zubehör wie Reling, Reserve- oder Stützrad sind mitversichert. Die Vollkasko schützt zusätzlich, wenn Ihr Anhänger bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird, den Sie selbst verursacht haben.
 

Gewerbeversicherungen || Anhängerversicherung || Betriebl. Altersvorsroge || Betriebl.Gruppenunfallversicherung || Betriebsinhaltsversicherung || Betriebsausfallversicherung || Betriebshaftpflichtversicherung || Biogas  || CyberRisk-Absicherung für Betriebe  || D&O-Versicherung || Elektronikversicherung || Energiewende || Forderunausfall || Ge­bäude­ver­si­che­rung || Gewerbe-Rechtsschutz || Gewerbeversicherung || Kautionsversicherung  || Kfz-Flottenversicherung || Lkw-Versicherung || Maschinenversicherung || Transport-Versicherung || Veranstaltungshaftpflicht || Vermögensschaden-Haft­pflicht

MTS-Versicherungswelt, bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell – stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir moderne digitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.


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Wissenswertes im Auto & fahren Bereich

Alles über die motorbezogene Versicherungssteuer

.Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haft­pflichtprämie eingehoben wird.

  • PKW (Benzin & Diesel): Seit dem 01.10.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer nicht mehr nur anhand der Motorleistung (kW) berechnet, sondern auch der CO2-Ausstoß (g/km) fließt in die Berechnung ein. Seit 01.01.2021 wurde der CO2-Abzugsbetrag nochmals gesenkt.
     
  • Motorräder: Auch für Motorräder gilt eine geänderte Berechnungsmethode. Neben dem Hubraum wird seit dem 01.10.2020 zusätzlich der CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage herangezogen. 
     
  • Elektroautos, Elektromotorräder & Plug-in-Hybride: 
    Bislang waren Elektroautos von der MBV befreit. Diese Steuerbefreiung endet am 01.04.2025 für bestehende sowie neue E-Autos und E-Motorräder. Ab diesem Datum richtet sich die Besteuerung von E-Autos & Motorrädern nach dem Eigengewicht sowie der im Zulassungsschein eingetragenen 30-Minuten-Nennleistung. Auch für Plug-in-Hybride, die nach dem 30.09.2020 zugelassen wurden, entfällt ab 01.04.2025 der bisherige CO2-Abzug, was die Steuerbelastung für diese Fahrzeuge erhöht. Das bedeutet, dass Besitzer von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen im Laufe des Jahres eine Vorschreibung für die motorbezogene Versicherungssteuer erhalten werden.

Welche Fahrzeuge sind von der Steuer befreit?

 
  • Invalidenkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit besonderen Kenn­zeichen:
    • (Blaues) Probefahrtkennzeichen
    • (Grünes) Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge, die für Menschen mit Behinderung zugelassen sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet 3,5 Tonnen nicht.
    • Das Fahrzeug ist ausschließlich auf eine Person mit Behinderung zugelassen.Der Besitzer verfügt über einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“.
    • Das Fahrzeug wird vorrangig zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung sowie für Fahrten genutzt, die seinen individuellen Bedürfnissen oder seiner Haushaltsführung dienen.

Wo finden Sie den Co2 Wert?

Der CO2 Wert findet sich auf den COC Papieren, Typenscheinen oder auf dem Scheckkartenzulassungsschein. Hier können Ihre Kunden die Daten des Scheckkartenzulassungsscheins abfrage

Wechselkennzeichen

Sollten mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen sein, ist die Steuer nur für jenes mit der höchsten Steuerlast zu entrichten.

NEU: Ab dem 01.04.2025 werden Elektroautos und Elektromotorräder besteuert - die bisherige Steuerbefreiung entfällt.

 
Die motorbezogene Versicherungssteuer (MBV) ist eine Abgabe, die auf in Österreich zugelassene Fahrzeuge erhoben wird. Sie richtet sich nach spezifischen Faktoren wie Motorleistung, CO2-Ausstoß und Fahrzeugtyp. Seit 01.10.2020 und mit weiteren Verschärfungen ab 01.01.2021 wurden neue Berechnungsmethoden eingeführt, die unterschiedliche Fahrzeugkategorien betreffen. Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für verschiedene Fahrzeugtypen

  • Elektroautos, Elektromotorräder & Plug-in-Hybride: Bislang waren Elektroautos von der MBV befreit. Diese Steuerbefreiung endet am 01.04.2025 für bestehende sowie neue E-Autos und E-Motorräder. Ab diesem Datum richtet sich die Besteuerung von E-Autos & Motorrädern nach dem Eigengewicht sowie der im Zulassungsschein eingetragenen 30-Minuten-Nennleistung. Auch für Plug-in-Hybride, die nach dem 30.09.2020 zugelassen wurden, entfällt ab 01.04.2025 der bisherige CO2-Abzug, was die Steuerbelastung für diese Fahrzeuge erhöht. Das bedeutet, dass Besitzer von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen im Laufe des Jahres eine Vorschreibung für die motorbezogene Versicherungssteuer erhalten werden.
     
  • PKW (Benzin & Diesel): Seit dem 01.10.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer nicht mehr nur anhand der Motorleistung (kW) berechnet, sondern auch der CO2-Ausstoß (g/km) fließt in die Berechnung ein. Seit 01.01.2021 wurde der CO2-Abzugsbetrag nochmals gesenkt.
     
  • Motorräder: Auch für Motorräder gilt eine geänderte Berechnungsmethode. Neben dem Hubraum wird seit dem 01.10.2020 zusätzlich der CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage herangezogen. 
 

 

Alle Informationen rund um die KFZ-Zulassung.

Um An- und Abmeldung Ihres Fahrzeug problemlos und rasch zu erledigen, bringen Sie bitte alle nötigen Unterlagen mit. Sie finden auf der nachfolgenden Seite auch alle Information rund um Unterlagen für Kenn­zeichenhinterlegung, Kenn­zeichenverlust uvm. Hier finden Sie eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen für den jeweiligen Anlass.
 

Kosten der KFZ-Zulassung

Hier sind alle Kosten der KFZ-Zulassung zusammengefasst.

Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos und E-Motorräder ab 01.04.2025

Ab dem 1. April 2025 ändert sich die motorbezogene Versicherungssteuer (MBV) für Elektrofahrzeuge, Elektromotorräder und Plug-in-Hybride in Österreich. Elektroautos und Elektromotorräder, die bisher von der MBV befreit waren, unterliegen ab diesem Datum einer neuen Besteuerung. Die Steuerberechnung erfolgt dann auf Basis des Eigengewichts sowie der im Zulassungsschein eingetragenen 30-Minuten-Nennleistung. Plug-in-Hybride, die nach dem 30. September 2020 zugelassen wurden, verlieren den bisherigen CO₂-Abzug. Dadurch steigt die Steuerbelastung für diese Fahrzeuge.

Diese Änderungen betreffen sowohl bestehende als auch neue Fahrzeuge. Besitzer von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen werden im Laufe des Jahres eine Vorschreibung für die motorbezogene Versicherungssteuer erhalten.

  • Steuererhöhung für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2021 erstmalig zugelassen werden
     
  • MBV Berechnungsmethode für PKW mit Erstzulassung ab dem 01.01.2021
     
  • MBV Berechnungsmethode für PKW mit Erstzulassung von 01.10.2020 bis 31.12.2020
     
  • MBV Berechnungsmethode für PKW mit Erstzulassung vor dem 01.10.2020
     
  • Wer ist von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?
     
  • Wo finde ich mehr Informationen über die motorbezogene Versicherungssteuer?
     
  • Grundlagen der Steuerberechnung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich CO₂-Ausstoß / Messverfahren für Emissionen
     
  • Entfall des Unterjährigkeitszuschlags auf die Steuer
     

Ihre Vorteile: Sicherheit & Lebensqualität


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