direkt zum Seiteninhalt
Logo von mts-welt
Ärzte Exzedenten Haft­pflichtversicherung
               

..

ÄRZTE - Haft­pflicht für Exedenten

Menschliche Expertise trifft auf modernste, fortschrittliche Technologie 

Reicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von 2 Millionen bei der Ärzte Haft­pflichtversicherung?

Seit dem Jahr 2010 müssen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte eine bestehende Haft­pflichtversicherung mit mindestens 2 Millionen Versicherungssumme nachweisen, um praktizieren zu können. Seit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses hat sich nicht nur das Anspruchsverhalten der Patienten, sondern auch die Entschädigungspraxis der österreichischen Gerichte wesentlich verändert. Die Häufigkeit von Schadenersatzansprüchen, sowie die Höhe der Schadenersatzforderungen sind dramatisch angestiegen. Die gesetzlich vorgesehene Mindestversicherungssumme von 2 Millionen Euro ist definitiv nicht ausreichend, aber auch 5 Millionen können zu wenig sein, vor allem bei mittel- bis langfristigen Schadenersatzverpflichtungen. In Deutschland sind 10 Millionen Versicherungssumme in der Ärztehaftpflicht

Durch ihre zentrale Lage und ihr fundiertes Fachwissen nutzt die MTS-Europazentrale modernste Technologien, um innovative, kundenorientierte Versicherungs- und Geschäftslösungen termingerecht und kosteneffizient zu realisieren. So verbindet sie technischen Fortschritt mit Persönliche Beratung für mehr Sicherheit und Lebensqualität – nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Kundenzufriedenheit

Unsere Expertise – Ihr Erfolg.

Unsere ExpertiseIhr Erfolg.

Versicherungslösungen 

                   

 

Persönliche Versicherungslösungen

               

 

Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, schützt Sie die Privathaftpflicht.

Die private Haft­pflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, wenn er Dritten Schaden zugefügt hat. Wenn beispielsweise ein Snowboard sich verselbständigt und dabei jemanden verletzt, greift die Haft­pflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Leistungsspektrum dieser Police. Wichtig ist es hier, auch seine Kinder unbedingt in die private Haft­pflichtversicherung mit einzuschließen. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder deliktunfähig, also durch eigenes Handeln nicht strafbar zu machen. Wenn Kinder unter sieben Jahren beispielsweise mit dem Schlitten fremdes Eigentum beschädigen, muss die Privathaftpflicht nicht automatisch leisten. Haben die Eltern hingegen ihre Aufsichtspflicht verletzt, werden sie zur Rechenschaft gezogen und haften somit für die durch das Kind verursachten Schäden. In eben solchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.

Für den schlimmsten Fall: die Unfall­ver­si­che­rung zahlt bei Invalidität.

Eine weitere unabdingbare Versicherung für Skifahrer ist die Unfall­ver­si­che­rung, die schwere Unfälle abdeckt, welche eine Invalidität zur Folge haben. Im Schadensfall kann der Versicherte entweder eine Rente in Anspruch nehmen oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung sollten bestimmte Aspekte beachtet werden: So sollten Rettungs- und Bergungskosten in der Police enthalten sein. Auch zusätzliche Reha-Leistungen erweisen sich im Schadensfall als sinnvoll. Mit Assistance-Leistungen erhält man nach einem Unfall Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.


Ausgewählte Einblicke

_________________________________________________________________________________________________________________________

0.0
5
0
Es wurde noch keine Bewertung abgegeben...

             

·©2026
Sicherheit·Lebensqualität
  MTS-Versicherung   MTS-Immobilien   MTS-Online Shop   MTS-Zentrale   MTS - Eurropa  
Sign up
  • oming soon
  • coming soon
  • coming soon
  • coming soon