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ÄRZTE - Haftpflicht für Exedenten
Menschliche Expertise trifft auf modernste, fortschrittliche Technologie
Reicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von 2 Millionen bei der Ärzte Haftpflichtversicherung?
Seit dem Jahr 2010 müssen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte eine bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens 2 Millionen Versicherungssumme nachweisen, um praktizieren zu können. Seit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses hat sich nicht nur das Anspruchsverhalten der Patienten, sondern auch die Entschädigungspraxis der österreichischen Gerichte wesentlich verändert. Die Häufigkeit von Schadenersatzansprüchen, sowie die Höhe der Schadenersatzforderungen sind dramatisch angestiegen. Die gesetzlich vorgesehene Mindestversicherungssumme von 2 Millionen Euro ist definitiv nicht ausreichend, aber auch 5 Millionen können zu wenig sein, vor allem bei mittel- bis langfristigen Schadenersatzverpflichtungen. In Deutschland sind 10 Millionen Versicherungssumme in der Ärztehaftpflicht
Durch ihre zentrale Lage und ihr fundiertes Fachwissen nutzt die MTS-Europazentrale modernste Technologien, um innovative, kundenorientierte Versicherungs- und Geschäftslösungen termingerecht und kosteneffizient zu realisieren. So verbindet sie technischen Fortschritt mit Persönliche Beratung für mehr Sicherheit und Lebensqualität – nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Kundenzufriedenheit
Unsere Expertise – Ihr Erfolg.
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Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, wenn er Dritten Schaden zugefügt hat. Wenn beispielsweise ein Snowboard sich verselbständigt und dabei jemanden verletzt, greift die Haftpflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Leistungsspektrum dieser Police. Wichtig ist es hier, auch seine Kinder unbedingt in die private Haftpflichtversicherung mit einzuschließen. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder deliktunfähig, also durch eigenes Handeln nicht strafbar zu machen. Wenn Kinder unter sieben Jahren beispielsweise mit dem Schlitten fremdes Eigentum beschädigen, muss die Privathaftpflicht nicht automatisch leisten. Haben die Eltern hingegen ihre Aufsichtspflicht verletzt, werden sie zur Rechenschaft gezogen und haften somit für die durch das Kind verursachten Schäden. In eben solchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.
Eine weitere unabdingbare Versicherung für Skifahrer ist die Unfallversicherung, die schwere Unfälle abdeckt, welche eine Invalidität zur Folge haben. Im Schadensfall kann der Versicherte entweder eine Rente in Anspruch nehmen oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten bestimmte Aspekte beachtet werden: So sollten Rettungs- und Bergungskosten in der Police enthalten sein. Auch zusätzliche Reha-Leistungen erweisen sich im Schadensfall als sinnvoll. Mit Assistance-Leistungen erhält man nach einem Unfall Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.
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