Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
Pflegebedürftig kann jeder werden. Welche Kosten im Ernstfall anfallen können? Jetzt informieren!
SICHERHEIT &
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Kurz erklärt Pflegevorsorgebereich |
Pflegevorosrge || Pflegekostenversicherung || Geförderte Pflegetagegeldversicherung || pflegeversicherung | |
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Bedürftigkeit: Wann die Pflegekasse zahlt Sind Menschen mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, gelten sie als pflegebedürftig. Damit erfüllen sie bereits die erste Voraussetzung, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Bei der Krankenkasse kann der entsprechende Antrag gestellt werden. Je nach dem, welchen Pflegegrad der Betroffene von einem dann beauftragten Gutachter, zum Beispiel des Medizinischen Dienstes, erhält, fällt die Höhe der Leistungen aus. Dabei orientieren sich die fünf Pflegegrade nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 sind die Beeinträchtigungen gering; im Pflegegrad 5 handelt es sich um schwerste Beeinträchtigungen, die auch eine besondere Herausforderung an das Pflegepersonal stellen.. |
MTS-Versicherungswelt, bietet Ihnen weit mehr als den reinen Verkauf von Versicherungen. Als unabhängiger und kompetenter Partner beraten wir Sie umfassend und individuell – stets mit dem Ziel, Ihre finanziellen Interessen nachhaltig zu sichern. Dabei setzen wir moderne digitale Technologien ein, um Beratungsprozesse effizient zu gestalten und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu reduzieren. So gewährleisten wir eine verantwortungsbewusste, zeitsparende und zukunftsorientierte Versicherungsvermittlung.
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Für das Feststellen der Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter werden sechs Lebensbereiche genauer angeschaut. Im Modul 1, der „Mobilität“, geht es darum, wie es um die körperliche Beweglichkeit bestellt ist. Ob das Aufstehen aus dem Bett, der Gang ins Badezimmer oder das Treppensteigen allein möglich sind. Das Modul 2 betrifft die „geistigen und kommunikativen Fähigkeiten“, also etwa das Führen von Gesprächen und Verstehen von Sachverhalten oder auch darum, ob sich der Betroffene zeitlich und räumlich orientieren kann. „Verhaltensweise und psychische Problemlagen“ sind das Thema des Moduls 3. Etwa Ängste oder Aggressionen und Abwehrreaktionen gegenüber den pflegerischen Maßnahmen zählen hier zu möglichen Beeinträchtigungen. Inwieweit sich der Antragsteller noch versorgen kann, wird im Modul 4 „Selbstversorgung“ erfasst: Kann er noch selbstständig essen, trinken, sich waschen oder anziehen? Das Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“ beschäftigt sich damit, ob der Antragsteller seine Medikamente selbst einnehmen oder den Blutzucker selbst messen kann. Im letzten, dem Modul 6, geht es um die „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. So wird zum Beispiel geprüft, ob der Antragsteller in der Lage ist, seinen Tagesablauf selbstständig zu gestalten und mit anderen Menschen zu interagieren.
In den einzelnen Modulen vergibt der Gutachter zwischen null (Aktivität ohne Hilfe oder mit Hilfsmittel allein möglich) und drei Punkten, die am Ende unterschiedlich gewichtet werden und eine Gesamtpunktzahl ergeben. Diese wiederum steht für den erreichten Pflegegrad. Manchmal erreichen Pflegebedürftige zwar nicht die Gesamtpunktzahl, um im Pflegegrad 5 eingestuft zu werden. Dennoch kann die Bedarfskonstellation in dem besonderen Fall so sein, dass die Hilfe spezieller Anforderungen durch die pflegerische Versorgung bedarf. In diesen Fällen kann aus pflegefachlichen Gründen der Pflegegrad 5 ausgesprochen werden. Die Höhe der Leistungen bewegt sich zwischen 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 (ambulant und zweckgebunden) und 2.005 Euro pro Monat in der vollstationären Betreuung des Pflegegrads 5. Diese Beträge reichen jedoch oft nicht aus. Nach einer Statistik des Verbands der Ersatzkassen (vdek) liegen die Kosten, die Heimbewohner selbst tragen müssen, derzeit im Bundesdurchschnitt bei 1830 Euro monatlich.
Die häusliche Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Aufgabe. Viele Menschen in Österreich übernehmen diese Aufgabe aus familiärer Verbundenheit und dem Wunsch, ihren Liebsten ein Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Als unabhängiger Versicherungsmakler legen wir großen Wert darauf, Sie umfassend und kompetent über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren.
Welche Unterstützungsleistungen stehen pflegenden Angehörigen zu?
Unsere unabhängige Beratung für Ihre individuelle Situation
Als unabhängiger Versicherungsmakler analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Risiko- und Finanzsituation. Wir informieren Sie nicht nur über staatliche Leistungen, sondern prüfen auch, wie Sie durch private Pflegeversicherungen optimal vorsorgen können. Dabei greifen wir auf leistungsstarke Produkte unterschiedlicher Anbieter zurück – stets mit dem Ziel, die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Achten Sie beim Abschluss eines Nettotarifs darauf, dass es sich um einen 100%-igen Nettotarif bzw. echten Honorartarif handelt, sprich dieser Altersvorsorgevertrag tatsächlich komplett auf Abschluss- und Betreuungsprovisionen verzichtet und prüfen Sie die Kosten daher genau. Bei guten fondsgebundenen Nettopolicen werden sogar Kick-Back-Zahlungen, d. h. Rückvergütungen der Fondsgesellschaft an die Versicherung / den Vermittler, erstattet und fließen in Ihr Sparguthaben. Außerdem sollten Sie in Summe optimalerweise weniger an Beratungs- und Vermittlungskosten zahlen, als die üblichen Provisionen, die in einem vergleichbaren Bruttotarif enthalten sind. Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Gebührenmodelle. Darüber hinaus sollten Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen und sicherstellen, dass für Beitragspausen, Teilentnahmen oder Kündigungen keine Strafgebühren anfallen.
Nettotarife werden nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten und sind bei Verbrauchern noch nicht sonderlich bekannt. Dennoch gibt es mittlerweile vor allem im Bereich der Altersvorsorge einige gute Anbieter von Nettotarifen z. B. Alte Leipziger, Volkswohlbund, Condor, Canada Life, MyLife, Prisma Life, Stuttgarter u.v.m.. Welche konkrete Altersvorsorgelösung, welcher Anbieter und welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, finden Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler heraus.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen sehr empfehlenswert
Spätestens im höheren Alter besteht bei jedem Bürger das grundsätzliche Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind es mehr als zwei Millionen Bundesbürger, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, jedoch reichen deren Leistungen vielfach bei Weitem nicht aus. So kostet ein Platz im Pflegeheim zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger sogar im "besten" Fall davon rund die Hälfte selbst zahlen. Durch den Abschluss einer inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.
Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Seit geraumer Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflege-Zusatzversicherung zu schließen. Schon seit einigen Jahren ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro, was umgangssprachlich auch als Pflege-Bahr bezeichnet wird.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).
WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.
Ihre Vorteile: Sicherheit & Lebensqualität |

Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
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Risiko Winterwetter: Haben Sie an alles gedacht?
Diese Versicherungen bieten Schutz vor winterlichen Tücken ...





