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Gewässerschadenhaftpflicht
 

 

 

 

           

Gewässerschadenhaftpflicht

Menschliche Expertise trifft auf modernste, fortschrittliche Technologie –

Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.

Hohe Versicherungssumme empfohlen
Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.

Versicherer sofort informieren
Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.

Zudem empfiehlt es sich, regelmäßige Wartungen und Überprüfungen des Tanks durchführen zu lassen, um das Risiko von Lecks frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch präventive Maßnahmen können Sie nicht nur Umweltschäden vermeiden, sondern auch Ihre Versicherungsprämien langfristig stabil halten. Informieren Sie sich außerdem über mögliche staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse, die den Austausch oder die Sanierung alter Öltanks unterstützen.

Unsere Expertise – auf Ihrer Seite.

Alters­vorsorge

Ob sich die Anschaffung einer eigenen Skiausrüstung lohnt, entscheidet sich unter anderem an der geplanten Urlaubsdauer. Schon ab zehn Tagen können sich eigene Skier rechnen, so ein Fachmann vom Deutschen Skiverband DSV. Die Auswahl der passenden Länge hänge aber nur bedingt von der Körpergröße ab. Entscheidend für die richtige Wahl seien vielmehr Fahrkönnen, das Gelände sowie die bevorzugte Geschwindigkeit, sagen Experten.

Persönliche Versicherungslösungen

Geht die Urlaubsreise ins Ausland, gehört auf jeden Fall eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ins Gepäck. Die übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, den Aufenthalt im Krankenhaus und einen medizinisch angebrachten Rücktransport nach Deutschland. Wichtig ist, dass die Police neben den Arzt- und Behandlungskosten auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernimmt. Denn gerade ein Bergeinsatz kann ins Geld gehen. 80 Euro pro Minute für einen Hubschrauber sind keine Seltenheit.
Die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung zahlt aber nicht nur bei einem Ski-Unfall. Auch eine Lebensmittelvergiftung, der umgeknickte Fuß bei einer Wanderung und andere Widrigkeiten sind versichert. Und das Beste: In der Regel gilt der Versicherungsschutz für ein ganzes Jahr, also auch im Sommerurlaub oder beim privaten City-Trip ins Ausland. Damit ist dieser Vertrag einer Kurzfristpolice, die zum Beispiel spontan auf dem Weg zur Skipiste abgeschlossen wird, deutlich überlegen.

Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, schützt Sie die Privathaftpflicht.

Die private Haft­pflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, wenn er Dritten Schaden zugefügt hat. Wenn beispielsweise ein Snowboard sich verselbständigt und dabei jemanden verletzt, greift die Haft­pflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Leistungsspektrum dieser Police. Wichtig ist es hier, auch seine Kinder unbedingt in die private Haft­pflichtversicherung mit einzuschließen. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder deliktunfähig, also durch eigenes Handeln nicht strafbar zu machen. Wenn Kinder unter sieben Jahren beispielsweise mit dem Schlitten fremdes Eigentum beschädigen, muss die Privathaftpflicht nicht automatisch leisten. Haben die Eltern hingegen ihre Aufsichtspflicht verletzt, werden sie zur Rechenschaft gezogen und haften somit für die durch das Kind verursachten Schäden. In eben solchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.

Für den schlimmsten Fall: die Unfall­ver­si­che­rung zahlt bei Invalidität.

Eine weitere unabdingbare Versicherung für Skifahrer ist die Unfall­ver­si­che­rung, die schwere Unfälle abdeckt, welche eine Invalidität zur Folge haben. Im Schadensfall kann der Versicherte entweder eine Rente in Anspruch nehmen oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung sollten bestimmte Aspekte beachtet werden: So sollten Rettungs- und Bergungskosten in der Police enthalten sein. Auch zusätzliche Reha-Leistungen erweisen sich im Schadensfall als sinnvoll. Mit Assistance-Leistungen erhält man nach einem Unfall Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.


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