Die private Kinderunfallversicherung kann hier mit Soforthilfen, Einmalzahlungen oder durch eine vereinbarte Unfallrente umfassender unterstützen. Sie gilt rund um die Uhr. Wie der Name schon sagt, leistet sie aber nur dann, wenn ein
Unfall der Grund für eine Schädigung ist.
Laut Statistischem Bundesamt resultieren jedoch 90 Prozent aller schweren Behinderungen aus einer Krankheit. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert das Kind umfassender ab. Hier zählen Unfälle und Krankheiten als Leistungsauslöser, wenn und solange ein Kind einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Der Grad der Behinderung wird bei den meisten Versicherern bei 50 Prozent angesetzt. Bei einer Unfallversicherung erfolgt eine Leistung bereits bei einer dauerhaften Invalidität von 1 Prozent – aber eben nur nach einem Unfall.
Zusatzbaustein und Familienschutz
In einigen Unfallversicherungen lässt sich ein Zusatzbaustein vereinbaren, der Kinder auch bei krankheitsbedingter Invalidität schützt. So lassen sich die Vorteile einer Unfall- und Invaliditätsversicherung kombinieren. Ebenfalls empfehlenswert ist die Prüfung, ob über eine Familienunfallversicherung die gesamte Familie geschützt werden kann. Das ist oftmals günstiger als für jedes Familienmitglied einen Einzelvertrag abzuschließen.