50 Mio. € oder 25 Mio. € Versicherungssumme für Personen- Sach- oder Vermögensschäden
Bester Schutz für Hundehalter und Hundehalterinnen
Gerade mal ein Drittel der Hundehalter und Hundehalterinnen in Deutschland sind abgesichert.
Die Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen schützt Sie und Ihren Begleiter auf vier Pfoten vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Hund verursacht. Denn wenn einmal etwas passiert, müssen Besitzerinnen oder Besitzer für verursachte Schäden aufkommen - auch dann, wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft.
50 Mio. € oder 25 Mio. € Versicherungssumme für Personen- Sach- oder Vermögensschäden
Auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die gelegentlich auf die Tiere aufpassen, sind mit der Hundehalterhaftpflicht abgesichert
Vom Hund verursachte Mietsachschäden an Wohnräumen sind versichert

Vermutlich hat sich jeder Hundehalter und Hundehalterin gefragt, ob eine Hundehalterhaftpflichtversicherung eigentlich Pflicht oder freiwillig ist.
Hierzu gibt in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Hier müssen alle Hunde versichert werden:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hier müssen nur Listenhunde, die als gefährlich eingestuft werden versichert werden:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Hier gibt aktuell es keine Pflicht:
Mecklenburg-Vorpommern
Jedoch ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung immer sinnvoll - unabhängig davon, ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht. Denn haften müssen Sie als Halterin oder Halter so oder so.
MTS-Versicherungswelt
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