HDI Betriebsschließungsversicherung

Wenn Sie schließen müssen - ist HDI da!

Auch im bestorganisierten Betrieb ist nicht alles planbar. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann das existenzielle Folgen haben. Der Baustein Betriebsschließung unserer Multiline Firmenversicherung HDI Compact bietet genau dann die nötige Sicherheit: mit einem offenen und dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krank­hei­ten und Krankheitserregern bei einer Schließung nach Einzelanordnung.


Warum eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung stellt eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung dar. Die Betriebsschließungsversicherung soll Ihren finanziellen Schaden aufgrund der Schließung nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Betrieb auffangen.
 
 

Braucht mein Unternehmen eine Betriebsschließungsversicherung?


Genauer betrachtet: Wann leistet die Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krank­hei­ten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt ein offener, dynamischer Katalog von Krank­hei­ten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krank­hei­ten und Erreger versichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur ein Teil des Betriebes, eine Betriebsstätte oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht ebenfalls eine Leistungspflicht.


Leistet HDI auch bei Corona ?

HDI hat Covid-19 bzw. das neuartige Coronavirus den in den Bedingungen genannten Krank­hei­ten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleich gesetzt. Die HDI Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine Einzelanordnung ergeht, weil in dem Betrieb meldepflichtige Krank­hei­ten oder Krankheitserreger aufgetreten sind. Die HDI Betriebsschließungsversicherung leistet hingegen nicht bei einem flächendeckenden Lockdown durch Allgemeinverfügungen.

Leistungshighlights im Überblick

  • Offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krank­hei­ten und Krankheitserregern
  • Verordnungen infolge § 15 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden Gesetz gleichgestellt
  • Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden mitversichert
  • Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung möglich
  • Desinfektionskosten des Betriebs
  • Übernahme/Erstattung des Lohns bei Tätigkeitsverboten
  • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. §§ 25 / 29 IfSG)
  • Versicherungsschutz, wenn maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der
  • Betrieb „tatsächlich oder rechtlich“ nicht weitergeführt werden kann
  • Entschädigung von maximal 75% des Tagesumsatzes bis zu einer Dauer von 30 Schließungstagen

Fünf typische Schadenbeispiele nach Branchen / Berufsgruppen

Restaurantgewerbe

Kilian V. betreibt ein gut laufendes Restaurant. Er veranstaltet auch regelmäßig Verköstigungen exotischer Käsesorten. Nach einer Verköstigung und aufgrund von Erkrankung einiger Teilnehmer, werden Salmonellen in den Lebensmitteln festgestellt.
Das Gesundheitsamt ordnet an, dass die Waren und Vorräte vernichtet und der Betrieb desinfiziert werden muss. Aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung bleibt das Restaurant für zwei Wochen geschlossen.
 
 

Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare

Die Kanzlei M. und Partner hat einen großen Mandantenstamm und eine gute Reputation. Die Inhaberin ist zudem Notarin. Auf einer Reise hat sie sich mit dem Influenzavirus infiziert. Weil der Erreger hoch ansteckend ist, erhält Frau M. ein Tätigkeitsverbot. Sie ist in der Kanzlei die einzige beurkundende Juristin. Das Notariat der Kanzlei wird daher geschlossen. Dies betrifft auch die beiden Mitarbeiter/innen des Notariats. 

Architekten und Ingenieure

Angreifer verschaffen sich über Anwendungen auf der Webseite des Büros Zugang auf den Firmenserver und installieren dort Schadsoftware, die beispielsweise mit dem Versand von Mails mit einer Zahlungsaufforderung im Namen der Geschäftsführung startet. Die Folge ist eine stark beschädigte Reputation.

Tanzschule

Tatjana L. betreibt eine beliebte Tanzschule. Sie bietet von Standard-Tanzkursen für Paare bis hin zu Zumba aber auch Tanzkurse für Kinder und Jugendliche alles an. Nachdem einer ihrer Tanzschüler an Scharlach erkrankt ist, treten auch bei seinem Tanzlehrer die ersten Symptome auf. Aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung muss die Tanzschule vorsorglich für 10 Tage geschlossen werden.
 
 

Einzelhandel

Martin P. ist Inhaber eines gut laufenden Mobilfunk-Shops. Er beschäftigt insgesamt fünf Angestellte und einen Auszubildenden. Plötzlich erkranken zwei seiner Mitarbeiter an dem hoch ansteckenden Covid-19 Virus. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr müssen nun alle Mitarbeiter zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung muss Martin P. seinen Shop für diesen Zeitraum schließen.

Hotelgewerbe

Das Ehepaar F. betreibt seit Jahren ein kleines Hotel. Die Säle des Hotels werden auch oft für Tagungen und Veranstaltungen vermietet. Nach einer Hochzeit erkranken sämtliche Gäste. Bei einigen werden Salmonellen festgestellt. Zur Folge schließt das Gesundheitsamt das Hotel für insgesamt sechs Tage bis zur erneuten Abnahme und Freigabe des Betriebes im Rahmen einer behördlichen Nachkontrolle.


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