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Fondspolice Unterstützungskasse

Betriebliche Altersversorgung -
Die Zeit ist reif für mehr Rendite


Ihre Mitarbeiter verdienen mehr als nur ein Gehalt - bieten Sie Ihrer Belegschaft Sicherheit im Alter

Ihre Mitarbeiter sehnen sich nach langfristiger Sicherheit und Wertschätzung. In diesem Zusammenhang spielen Versorgungszusagen über Unterstützungskassen eine entscheidende Rolle. Diese wertvolle Zusatzleistung stärkt nicht nur Ihre Belegschaft, sondern positioniert Ihr Unternehmen auch als verantwortungsbewussten Arbeitgeber der Zukunft. Durch das Angebot von betrieblicher Altersversorgung demonstrieren Sie Ihr Engagement für das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft.


So funktionieren Versorgungszusagen in der Unterstützungskasse

Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage, während die Unterstützungskasse den Rest für Sie übernimmt. Um die zugesagten Leistungen abzusichern, werden sogenannte fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Der Vorteil dabei ist, dass die Zuwendungen an die Unterstützungskasse regelmäßig als Betriebsausgaben abzugsfähig und somit Ihre Versorgungszusagen jederzeit ausfinanziert sind. Für Ihre Mitarbeiter stellen die Zuwendungen an die Unterstützungskasse keinen gegenwärtigen Arbeitslohn dar. Die Leistungen aus der Unterstützungskasse werden vom Arbeitnehmer erst im Alter versteuert – in der Regel dann zu einem deutlich geringeren Steuersatz.


Ihre Vorteile
als Arbeitgeber

 Attraktivität steigern:
Ihr Unternehmen positioniert sich als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber; das zieht neue Talente an und erhöht die Mitarbeiterbindung

 Staatliche Vorteile nutzen:
Senkung der Lohnnebenkosten und Nutzung von Steuerersparnissen

 Effiziente Lösung:
Verwaltung der Versorgungszusage und Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt durch die Unterstützungskasse

 Finanzierung der Zusage:
Kann durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder durch den Arbeitgeber erfolgen

 


Fondspolice in der Unterstützungskasse

Steuerfreie Beiträge und eine hohe Kapitalmarktbeteiligung - damit bekommt der Renditeturbo besonders viel Antrieb:


Einzigartig gestaltet

Versorgungsleistungen können als lebenslange Rente, Einmalzahlung oder in Raten geleistet werden.

Exzellent ausbalanciert

Mit der Fondspolice von den Kapitalmarktchancen profitieren und
bAV-Garantien sichern.

Einfach überzeugend

Sicherheit ist genauso wichtig wie Rendite, daher können auf Wunsch erweiterte Garantieleistungen eingeschlossen werden.


Clever bis zum Ende

Oft entscheidet sich erst bei Renteneintritt, welche Auszahlungsform die beste für Ihre Mitarbeiter ist. Neben dem ganz persönlichen Bedarf können auch steuerliche Aspekte maßgeblich dafür sein, ob eine lebenslange Rente oder doch eine Kapitalleistung in Betracht kommt. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, wenn Ihre Mitarbeiter statt einer Einmalzahlung eine Ratenzahlungsoption wählen können:

  • Kurz vor Rentenbeginn kann die Ratenzahlungsoption ausgeübt werden, zur optimalen Berücksichtigung des steuerlichen Aspekts. 
  • Die Auszahlung ist in bis zu 10 jährlichen Raten möglich. Die Einkommensteuerpflicht entsteht jeweils in dem Jahr, in dem die Ratenzahlung fällig wird. 
  • Das verbleibende Restkapital wird weiter im Versicherungsvertrag verzinst. Die Auszahlung der angesammelten verzinslichen Überschüsse erfolgt mit der letzten Rate. 
  • Im Todesfall Ihres Mitarbeiters in der Ratenzahlungsphase sind die ausstehenden Raten frei vererbbar.

Wissenswertes über die Unterstützungskasse

Zielgruppe

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, dessen Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Unterstützungskasse anbietet, von dieser Möglichkeit profitieren. Diese lohnt sich insbesondere für Gutverdiener, die gezielt für ihre Rente vorsorgen möchten, da sie meist eine hohe Versorgungslücke haben. Der entscheidende Vorteil der Unterstützungskasse im Vergleich zu anderen Formen der bAV liegt darin, dass man ohne steuerliche Obergrenze für das Alter vorsorgen kann. 

Staatliche Förderung

Die Beitragszahlung erfolgt in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei Finanzierung der Zusage durch eine Entgeltumwandlung bleiben die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberbeiträge sind sogar ohne Begrenzung sozialversicherungsfrei.
Leistungen aus der Unterstützungskasse sind steuer- und krankenversicherungspflichtig. In der Regel fällt der Steuersatz im Ruhestand dann günstiger aus als während der Berufstätigkeit.

Arbeitgeberwechsel

Sollte ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, bleiben die unverfallbaren Anwartschaften in der Unterstützungskasse erhalten. Die Rückdeckungsversicherung wird beitragsfrei gestellt oder kann durch einen neuen Arbeitgeber fortgeführt werden, sofern dieser der Unterstützungskasse beitritt.

Besonders lohnenswert

Wer eine Direktversicherung mit einer Unterstützungskasse kombiniert, spart doppelt: Eine Entgeltumwandlung bleibt jeweils bis zu 4 % der Renten-BBG sozialversicherungsfrei.


Gerne persönlich für Sie da

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 3011 Neu Purkersdorf

Tullnerbachstrasse, 66-68/1/2

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