Im Sommer und Herbst stehen für Millionen junger Menschen bedeutende Veränderungen an: Rund 6,1 Millionen Schülerinnen und Schüler1, über 1,2 Millionen Auszubildende1 und fast 2,9 Millionen Studierende1 wechseln die Schule, starten in die Ausbildung oder beginnen ihr Studium. Neue Lebensphasen – und damit perfekte Zeitpunkte, um über die persönliche Absicherung nachzudenken.
Doch vielen Eltern und jungen Erwachsenen ist nicht bewusst, dass eine private Arbeitskraftabsicherung bereits vor dem ersten Berufseinstieg – und sogar noch während der Schulzeit – möglich ist.
Einfacher Zugang | Preiswerte Beiträge | Lückenloser Schutz |
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Die Angst vor finanziellen Engpässen und gravierenden Einschnitten spielt eine große Rolle. Eine frühzeitige Absicherung schafft finanzielle Sicherheit – auch für die Eltern – und sorgt im Leistungsfall dafür, dass junge Menschen ihren Weg in ein finanziell selbstbestimmtes Leben fortsetzen können. Diese und weitere wertvolle Erkenntnisse bietet die Swiss Life-Stress-Studie.2 |
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Budgetschonender Stufenplan Von Anfang an besteht ein vollumfänglicher Schutz, auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung. Schulkinder und Azubis können eine Rente in Höhe von bis zu 1.500 Euro und Studierende von bis zu 1.500 Euro bzw. bis zu 2.000 Euro absichern. |
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Besserstufungsoption Erlangen Sie einen Schul- oder Studienabschluss oder bilden sich mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung beruflich weiter, prüfen wir zu Ihren Gunsten die sogenannte Besserstufungsoption. Dadurch kann der Beitrag sinken, selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option gibt es zu bestimmten Anlässen, die den Versicherungsbedingungen entnommen werden können. |
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Erhöhungsmöglichkeiten Mit der ereignisunabhägingen und ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie (NVG) kann ohne erneute Gesundheitsprüfung die Rente erhöht werden. Im Falle einer Gehaltssteigerung können Sie dank der Karrieregarantie die Rente sogar um denselben Prozentsatz der Steigerung erhöhen. |
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Überbrückungsmöglichkeiten Sowohl bei Swiss Life BU als auch Swiss Life Vitalschutz bieten wir Ihnen Möglichkeiten zur Zahlungsüberbrückung mit BUprotect und Vitalprotect (z. B. bei Elternzeit, Sabbatical, usw.). |
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Acht der Top Ten der Ausbildungsberufe finden sich bei MetallRente, KlinikRente oder ChemieRente. Zudem können auch Studierende mit Studienfachrichtung in den zugehörigen Branchen bereits zu Studienbeginn mit den Branchenlösungen ihre Arbeitskraft zielgerichtet absichern. |
Leistungsfallbeispiele mit Swiss Life BU | Leistungsfallbeispiel mit Swiss Life Vitalschutz |
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Beruf: Auszubildender Mechatroniker Absicherung: Ausbildungstarif MetallBerufsunfähigkeitsschutz Alter bei Eintritt: 20 Jahre Tätigkeiten: Montage-, Demontage- oder Reparaturarbeiten im Stehen (300 Min.), in gebückter Haltung (60 Min.), in Zwangshaltungen (z. B. über Kopf) (60 Min.), Beschaffung von Waren, Gütern und Material, dabei Heben und Tragen von Lasten über 10 kg (20 Min.), Reinigung und Pflege von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen (10 Min.) Gesamtarbeitszeit: 7,5 Stunden pro Arbeitstag Diagnose: Epilepsie Leistung: Swiss Life bezahlt eine monatliche BU-Rente3 |
Beruf: Mediendesign-Studentin Absicherung: Swiss Life Vitalschutz Alter bei Eintritt: 21 Jahre Tätigkeiten: Vorlesungen an der Hochschule besuchen, nötige Praktika absolvieren Diagnose: Erkrankung an einem Akustikusneurinom mit Beschädigung des Gleichgewichtsorgans. Es erfolgtedie operative Entfernung und eine entsprechende Chemotherapie. Durch die Erkrankung kann die Versicherte dieVorlesungen an der Hochschule nicht mehr besuchen und auch nicht die nötigen Praktika regulär absolvieren. Leistung: Swiss Life bezahlt aufgrund des Verlustes der Grundfähigkeit „Gleichgewicht“ eine monatliche Grundfähigkeitsrente.3 |
1 Quelle: Destatis, Statistisches Bundesamt 2024/2025;
Hinweis zu Schulkinder: Die Zahl bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen
2 YouGov Stress-Studie im Auftrag von Swiss Life, November 2023.
3 Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgte jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden.
Die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und den mit der jeweiligen Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen.